In der Novelle der Fahrausbildung von Oktober 2024 ist zu lesen:
„Der Schaltnachweis (B197) kann vollständig auf Simulatoren erbracht werden, wenn das (neue) EU-Recht nicht entgegensteht.“
Mittlerweile hat eine Prüfung ergeben, dass das (neue) EU-Recht dem nicht entgegensteht. Demzufolge wird B197 vollständig auf Simulatoren zu erbringen sein. Auch Martina Ochel-Brinkschröder vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat auf dem Symposium Fahrschule und Berufskraftfahrer im November 2024 klargemacht, in welche Richtung es geht:
"Für B197 wird zukünftig kein Schaltfahrzeug mehr notwendig sein", sagte Sie damals zu Fahrschule online.