Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs wurde erneut verschoben. Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Verbänden soll das Vorhaben noch in diesem Monat unter dem Kosteneindämmungsaspekt neu bewerten. Warum das gute Nachrichten sind erklärt Josua Stiegler, Verlagsleiter Verlag Heinrich Vogel
Seit Mitte Oktober ist es öffentlich: In Zukunft können alle 10 Schaltstunden, die im Rahmen von B197 vorgeschrieben sind, an Fahrsimulatoren absolviert werden. Auch bei der Übungsfahrt können Fahrsimulatoren einspringen und die Fahrlehrer entlasten. So steht es zumindest im Eckpunkte-Papier
Dass man Schalten am Simulator lernen kann, hat schon die groß angelegte Fahrlehrerbefragung nahegelegt. Diese Erkenntnisse wurden nun einem Praxistest unterzogen. 95 Fahrschüler*innen aus ganz Deutschland bewiesen Ihr Können in moderierten Testfahrten. Lesen Sie hier, wie kombiniert ausgebildete Simulator-Schüler*innen abgeschnitten haben.