- Die Ausbildung gliedert sich in Lernbereiche.
- Die Lernbereiche gliedern sich in Ausbildungseinheiten.
- Ausbildungseinheiten bestehen aus: Selbstständigem Lernen, theoretischem Unterricht und fahrpraktischer Ausbildung
- Die Lernbereiche sind in vorgegebener Reihenfolge zu absolvieren.
- Ein neuer Lernbereich soll erst begonnen werden, wenn der Lernerfolg des vorherigen Bereichs festgestellt und dokumentiert wurde.
- Die Obergrenze von zwei Doppelstunden Theorieunterricht wird gestrichen.
- Das Thema „System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen“ (Thema 1 im Lernbereich 1) ist für alle Schüler*innen obligatorisch. Es muss in Präsenz stattfinden und soll von allen Schüler*innen als Erstes absolviert werden.
- Ansonsten können Fahrlehrer*innen entscheiden, wann innerhalb eines Lernbereichs eine Ausbildungseinheit absolviert werden kann.
- Die Verpflichtung, Ausbildungspläne aufzustellen und bekannt zu machen, entfällt.
- Die veranschlagte Lernzeit pro Lernbereich beträgt 630 Minuten. Daraus ergeben sich Theorieeinheiten von 7 x 90 Minuten.
Verbindliche Lernstandskontrollen sind vorgesehen
Der Übergang in einen neuen Lernbereich darf nur nach dokumentierter Lernstandskontrolle erfolgen. Diese können systemseitig, z. B. durch den geführten Lernweg in der Fahren Lernen App, erfolgen. Die genaue Ausgestaltung der Lernstandskontrollen nach Lernbereich 1 und vor allem nach Lernbereich 2 ist noch nicht festgelegt und Teil der weiteren Diskussion.
Neue Ausbildungsinhalte: Elektromobilität, Assistenzsysteme und Gefahrenwahrnehmung
- Die Ausbildungsinhalte werden Kompetenzbereichen zugeordnet.
- Grund- und Zusatzstoff wird zu klassenspezifischem und klassenübergreifendem Stoff.
- Für jede Ausbildungseinheit werden Kompetenzen, Mindestausbildungsinhalte für das selbstständige Lernen, den theoretischen Unterricht und die fahrpraktische Ausbildung vorgegeben.
- Die bisherigen Inhalte werden aktualisiert; z. B. erhalten Gefahrenwahrnehmung und Fahrerassistenzsysteme mehr Gewicht.