Der Zeitplan für das Gesetz ist nach wie vor offen. Die für den 20. Juli 2025 angekündigte Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs wurde verschoben. Zunächst soll nun eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Verbänden gebildet werden, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Ziel ist es, die bisherigen Vorschläge unter dem Aspekt der Kosteneinsparungen bei Schüler*innen gemäß Koalitionsvertrag zu prüfen.
Für Fahrschulen können aus dieser Meldung vor allem zwei Kernaussagen abgeleitet werden:
- OFSA2 kommt – mit Simulator, Online-Unterricht und E-Learning als zentrale Bausteine, auch wenn ggf. einzelne Aspekte neu gewichtet werden. Die Verschiebung gibt Ihnen wertvolle Zeit, sich strategisch auf die Umsetzung vorzubereiten. Nutzen Sie diese Phase, um Ihre Prozesse zu analysieren und im Rahmen von B197 Ihren Simulatoreinsatz zu prüfen.
- Kostensenkung JA. Gewinneinbußen NEIN. Die erneute Diskussion unter dem Aspekt Kostensenkung bedeutet nicht automatisch Gewinnverzicht für Fahrschulen. Im Gegenteil: Kosten können auch durch „mehr Digitalisierung“, „mehr Simulatoreinsatz“ und effizientere Ausbildung gespart werden und dabei geht Ihr Deckungsbeitrag sogar nach oben.