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Novelle der Fahrschulausbildung


Simulatoren in der Fahrausbildung

Simulator Premium freigestellt vor weißem Hintergrund

Bei der Vorstellung der Eckpunkte zur Novelle der Fahrschulausbildung im Oktober 2024 wurde auch der zukünftige Einsatz von Simulatoren skizziert. Die Verkehrsminister*innen hatten sich zuvor auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • B197: Der Schaltnachweis (B197) kann vollständig auf dem Simulator erbracht werden.
  • „Alles“, bis auf Sonderfahrten: Es wird keine Vorgaben für den Stundenumfang geben. Nur die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen nicht am Simulator absolviert werden.
  • Kann-Bestimmung: Es gibt keine Verpflichtung, die Ausbildung auf Simulatoren anzubieten.
  • Ausbildungshoheit liegt bei den Fahrschulen: Der sinnvolle und zielgerichtete Einsatz von Simulatoren obliegt der pädagogischen Freiheit des Fahrlehrers. Regelmäßige Lernerfolgsfeststellungen sind wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Ausbildungsziel für den Realverkehr erreicht wird.
  • Zertifizierung: Die Anforderungen an Simulatoren sollen möglichst technologieoffen formuliert und pro Simulatormodell in einer Konformitätsbescheinigung festgestellt werden.

 

Fahrpraktische Ausbildung im Ausbildungsplan

Die geforderte starke Verzahnung von Theorie und Praxis findet sich im Ausbildungsplan wieder. In jedem Lernbereich kommen praktische Inhalte vor (Markierung in orange). Es sollen also parallel zur Vermittlung von theoretischen Inhalten auch entsprechende praktische Übungen absolviert werden. 

Gut zu wissen: Schüler*innen dürfen erst nach Abschluss von Lernbereich 1 in Lernbereich 2

    • Rahmenplan Klasse B nach Sturzbächer in orange

    Schlussfolgerung


    Simulatoren: Effiziente Ausbildung von Anfang an

    Die in Lernbereich 1 erforderliche "Fahrpraktische Ausbildung" wird zeitintensiv werden, da bereits zu Beginn der Ausbildung viele Stunden anfallen. Hier haben Simulatoren ein hohes Potential. Sie unterstützen massiv, wenn zu Beginn der Ausbildung Stunden "weggefahren" werden und die Basis für Schaltkompetenz gelegt wird. So können Schüler*innen zügig vorankommen ohne, dass es zu einem Schulungsstau in Lernbereich 1 kommt. 

    Weiterer Vorteil: Auch in Lernbereich 2 schonen Simulatoren die wertvolle Ressource "Fahrlehrende" und reduzieren den Verwaltungsaufwand. Gerade bei den Fahraufgaben, Grundfahraufgaben und Prüfungsvorbereitung in Lernbereich 2 gibt es viele Einheiten, die sich inhaltlich anbieten, um sie intensiv am Simulator zu trainieren. 

    Simulatoren in Fahrschulen: Das sagt die Wissenschaft

    Fahrschulen, die Simulatoren einsetzen, vermitteln Ihren Schüler*innen nachweislich ein hohes Maß an Schaltkompetenz. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie, die vom Institut für Automobilwirtschaft durchgeführt wurde und den „Einsatz von Fahrsimulatoren zur Vermittlung von Schaltkompetenz in der Fahrausbildung“ untersucht hat. Nähere Informationen zum Studiendesign und den Ergebnissen finden Sie auf www.vogel-system.de/ifa-studie

    Was uns besonders freut:
    Die Probanden, deren Schaltkompetenz im Rahmen der Studie getestet wurde, trainierten auf VOGEL-Simulatoren, sodass die positiven Lerneffekte und festgestellte Vermittlung von Schaltkompetenz in hohem Maße auf die Lerninhalte unserer aktuellen Simulator-Software zurückzuführen sind. 

    B197


    10 Schaltstunden plus Ausbildungsfahrt am Simulator möglich

    Dynamische Darstellung des Simulator Premiums in einem dunklen Raum mit Deckenbeleuchtung auf schwarzem Boden

    Am 14. Oktober 2024 wurden die Eckpunkte der Novelle der Fahrschülerausbildungsordnung vorgestellt. Die Maßnahme mit den größten Auswirkungen auf Ihren Fahrschulalltag ist zweifellos diese, die Sie bereits heute proaktiv angehen können:

    Zukünftig können im Rahmen von B197 alle 10 Schaltstunden sowie die Überprüfungsfahrt vollständig am Simulator durchgeführt werden.

    Für Sie bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung hinsichtlich des Fuhrparks. Wenn Sie als Fahrschule ausschließlich B197 anbieten, besteht zukünftig keine Notwendigkeit mehr, Schaltfahrzeuge anzuschaffen oder die „Schaltstunden“ in einem Fahrzeug mit Fahrlehrer durchzuführen. Dies führt zu geringeren Fuhrparkkosten, weniger Personalkosten und somit zu mehr Flexibilität und einem höheren Deckungsbeitrag.

    Sie entscheiden! 


    Vogel Simulator PREMIUM oder Simulator KOMPAKT?

    Welcher darf es sein? Sie haben sich entschieden, den zukünftigen Wettbewerbsvorteil durch den Einsatz von Simulatoren maximal zu nutzen? Sowohl der Vogel Simulator PREMIUM als auch der Simulator kompakt bieten zahlreiche Vorteile. Lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer Fachberater*in ausführlich beraten, welcher Simulator und welches Geschäftsmodell am besten zu Ihnen passt.

    Gut zu wissen: Der Vogel Simulator Premium erfüllt bereits heute ALLE Anforderungen rund um OFSA 2 mit Bravour!

    Mehr Infos rund um die neue Fahrausbildung

    Mann schüttet glücklich andere Hand
    © GutesaMilos / stock.adobe.com

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    Unsere Fachberater*innen stehen Ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.