Am 14. Oktober 2024 wurden die Eckpunkte der Novelle der Fahrschülerausbildungsordnung vorgestellt. Die Maßnahme mit den größten Auswirkungen auf Ihren Fahrschulalltag ist zweifellos diese, die Sie bereits heute proaktiv angehen können:
Zukünftig können im Rahmen von B197 alle 10 Schaltstunden sowie die Überprüfungsfahrt vollständig am Simulator durchgeführt werden.
Für Sie bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung hinsichtlich des Fuhrparks. Wenn Sie als Fahrschule ausschließlich B197 anbieten, besteht zukünftig keine Notwendigkeit mehr, Schaltfahrzeuge anzuschaffen oder die „Schaltstunden“ in einem Fahrzeug mit Fahrlehrer durchzuführen. Dies führt zu geringeren Fuhrparkkosten, weniger Personalkosten und somit zu mehr Flexibilität und einem höheren Deckungsbeitrag.