Online-Unterricht
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Neue Möglichkeiten


Online-Unterricht 

Um die Fahrausbildung insgesamt moderner, flexibler und digitaler zu machen, wird Online-Unterricht in Zukunft bei ausgewählten Themen möglich sein. 

    • Rahmenlehrplan OFSA 2 Online-Unterricht

    Stand Oktober 2024


    Online-Unterricht als Ergänzung

    Die aktuellen Informationen (Oktober 2024) zum Stichwort „Online-Unterricht“ (auch synchrones E-Learning genannt) besagen: 

    • Online-Unterricht ist optional. Sie müssen als Fahrschule keinen Online-Unterricht anbieten.
    • Der Theorieunterricht kann vollständig als Präsenzunterricht oder als Kombination von Präsenzunterricht mit synchronem digitalen Lernen durchgeführt werden. 
    • Online-Unterricht ist als Ergänzung gedacht: Keiner der Lernbereiche des Theorieunterrichts darf ausschließlich online erfolgen. 
    • Online-Unterricht darf nur zu ausgewählten Themen stattfinden. Diese beziehen sich überwiegend auf die Aneignung von Kenntnissen und Regelwissen. Für einstellungsbezogene oder das Sozialverhalten betreffende Inhalte ist der Präsenzunterricht verpflichtend. Die Grafik zeigt, welche Themen sich für den Online-Unterricht eignen.  (Stand Oktober 2024)
    • Eine Mischform von Präsenz oder digitalem Unterricht (hybrider Unterricht) ist nicht vorgesehen. Theorieunterricht darf digital oder vor Ort stattfinden. 
    • Maximal 25 Leute dürfen am Online-Unterricht teilnehmen. 
    • Online-Unterricht darf nur von anerkannten Fahrschulen durchgeführt werden. 
    • Bei Schüler*innen im Ersterwerb kann Online-Unterricht 43 % der Lernzeit ausmachen – bei Erweiterern sogar bis zu 71 %  
    • Die technischen Vorgaben der Anlage 2a DV-FahrlG gelten auch hier. 
    Mann schüttet glücklich andere Hand
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